Zukunftsweisend investieren:
3,125 % VOLKSBANK WIEN AG Schuldverschreibungen 2024-2030/Serie 8

  • Entscheiden Sie sich für eine interessante Anlagestrategie mit unseren VOLKSBANK WIEN AG Schuldverschreibungen. Bei diesen wird eine Verzinsung für 6 Jahre mit 3,125 % p.a. vor KESt geboten. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 27.02.2024. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um zu investieren.
    Bitte beachten Sie, dass Veranlagungen in Finanzinstrumente mit erheblichen Verlusten verbunden sein können. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Ihre Chancen auf einen Blick:

    • fixe Verzinsung von 3,125 % p.a. während der gesamten Laufzeit 
    • jährliche regelmäßige Zinszahlung
    • die Rückzahlung erfolgt zu 100 % des Nennbetrags nach Ende der Laufzeit

Das müssen Sie wissen (Risiken):

    • Marktrisiko: Der Marktpreis der Schuldverschreibungen kann aufgrund von Veränderungen des Marktzinsniveaus sinken. Ein Verkauf vor Laufzeitende kann daher zu Kursverlusten führen. Die Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrags gilt nur am Laufzeitende.
    • Bonitätsrisiko: Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann es zu einem teilweisen
    • Ausfall oder Totalausfall des eingesetzten Kapitals kommen. Der Emittentin kann es ganz oder teilweise unmöglich oder untersagt sein, Zins- und/oder Kapitalrückzahlungen auf die Schuldverschreibungen zu leisten.
    • Anleger sind dem Risiko einer gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht („bail-in“) ausgesetzt
    • Risiko beschränkter Handelbarkeit: Während der Laufzeit kann die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals aufgrund des Fehlens eines Sekundärmarktes und der fehlenden Kündigungsmöglichkeit seitens der Anleger eingeschränkt sein.
    Szenariodarstellung:
    Positiv: Die Marktzinsen sinken, die Verzinsung der Schuldverschreibungen liegt über dem Markt.
    Neutral: Die Marktzinsen bleiben in den nächsten Jahren unverändert. Die Schuldverschreibungen bieten über die gesamte Laufzeit eine marktkonforme Verzinsung.
    Negativ: Die Marktzinsen steigen, die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist nicht mehr marktkonform, ein vorzeitiger Verkauf könnte jedoch Verluste bedeuten.
    Steuerliche Behandlung:
    Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Wir empfehlen die Beiziehung eines Steuerexperten.
    Schuldverschreibungen der VOLKSBANK WIEN AG:
    Die Schuldverschreibungen der VOLKSBANK WIEN AG werden in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind alleine die Angaben der Endgültigen Bedingungen dieser Schuldverschreibungen. Diese sind im Zusammenhang mit dem Basisprospekt der Emittentin vom 19.05.2023 zu lesen. Der Basisprospekt wurde am 19.05.2023 veröffentlicht. Potentiellen Anlegerinnen und Anlegern wird empfohlen, den Basisprospekt einschließlich aller Nachträge zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risken und Chancen der Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, vollends zu verstehen. Der Basisprospekt einschließlich aller Nachträge und die Endgültigen Bedingungen werden in deutscher Sprache von der VOLKSBANK WIEN AG, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, jederzeit zur Verfügung gestellt. Ein Nachtrag wird durch die Emittentin dann veröffentlicht, wenn ein wesentlicher neuer Umstand eingetreten ist. Anlegerinnen und Anleger, die zwischen dem Eintritt des Umstandes und der Veröffentlichung des Nachtrags gezeichnet haben, werden über die Veröffentlichung des Nachtrags und ein mögliches Widerrufsrecht durch ihre Bank informiert. Diese wird bei einer Ausübung des Widerrufsrechts behilflich sein. Der Basisprospekt, die Nachträge und die Endgültigen Bedingungen sind auch auf folgender Internetseite der Emittentin verfügbar: https://www.volksbankwien.at/investor-relations/investor-relations/prospekte.
    Was ist unter einer gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht („bail in“) zu verstehen?
    Im Falle einer behördlich verordneten Abwicklung können Eigen- und Fremdkapital einer Bank ganz oder teilweise herabgeschrieben oder in Eigentumstitel umgewandelt werden. Diese Vorgehensweise soll die betroffene Bank stabilisieren. In diesem Fall kann es für Aktionäre und Gläubiger zu erheblichen Verlusten kommen, da ihre Ansprüche ohne Zustimmung von der zuständigen Behörde im Extremfall bis auf null reduziert werden können. Derzeit ist folgende Reihenfolge einer Verlustabdeckung vorgesehen:
    Die Abwicklungsbehörden üben die Herabschreibung somit derart aus, dass
    i. zuerst hartes Kernkapital (CET 1), das betrifft z.B. Inhaber von Aktien und anderen Eigenkapitalinstrumenten, proportional zu den relevanten Verlusten herabgeschrieben wird;
    ii. danach, sofern nicht ausreichend hartes Kernkapital vorhanden ist, um die Verluste abzudecken, den Nennwert an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (AT 1);
    iii. danach, sofern CET 1 und AT 1 nicht ausreichend vorhanden sind, um die Verluste abzudecken, den Nennwert an Instrumenten des Ergänzungskapitals (Tier 2), das betrifft Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten;
    iv. danach, wenn CET 1, AT 1 und Tier 2 nicht ausreichend vorhanden sind, um die Verluste abzudecken, andere unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten,
    v. danach unbesicherte Forderungen aus Schuldtiteln, die die Voraussetzungen gemäß § 131 Abs 3 Z 1 bis 3 BaSAG erfüllen und
    vi. falls immer noch nicht ausreichend, sonstige Finanzinstrumente und Forderungen, womit auch nicht-nachrangige Finanzinstrumente wie z.B. „senior preferred“ Schuldverschreibungen umfasst sind, dauerhaft auf null reduziert werden.
    Als Anlegerin und Anleger von senior preferred Schuldverschreibungen unterliegen Sie gemäß §§ 85 ff BaSAG der Gläubigerbeteiligung. Es ist möglich, dass die aufsichtsbehördlichen Befugnisse unter dem BaSAG im Krisenfall eingesetzt werden, weshalb die Möglichkeit eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals besteht. Für die Schuldverschreibungen besteht kein Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung. Wichtige rechtliche Hinweise:
    Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Da nicht jedes Geschäft für jede Anlegerin und jeden Anleger geeignet ist, sollten Anlegerinnen und Anleger vor Abschluss des Geschäfts die eigene Beraterin bzw. den eigenen Berater (insbesondere Rechts- und Steuerberater) konsultieren, um sicherzustellen, dass - unabhängig von den angeführten Informationen - das geplante Finanzinstrument den Bedürfnissen und Wünschen genügt und die Risiken vollständig verstanden werden.
    Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anlegerinnen und Anleger in Österreich. Die Verbreitung der Angaben in diesem Dokument kann außerhalb Österreichs verboten sein oder rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die unter dem Basisprospekt begebenen Schuldverschreibungen der Emittentin sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 („Securities Act“) registriert und unterliegen als Inhaberpapiere bestimmten Voraussetzungen des U.S. Steuerrechtes. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die im U.S. Steuerrecht festgelegt werden, dürfen die Schuldverschreibungen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Schuldverschreibungen wurden und werden auch nicht gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich registriert und dürfen nicht an Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. Diese Eigenemission dient der Refinanzierung der Bank. Die berücksichtigungsfähigen Schuldverschreibungen sollen von der Emittentin als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Artikel 72k der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) angerechnet werden können. Die
    Emittentin hat daher ein Eigeninteresse beim Vertrieb dieser Schuldverschreibungen. Die Emittentin weist in diesem Zusammenhang auf den nicht vollständig auflösbaren Interessenskonflikt beim Vertrieb der Schuldverschreibungen hin.
    Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir, alle rechtsverbindlichen und maßgeblichen Unterlagen zu diesen Schuldverschreibungen durchzulesen. Dieses Dokument ist ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch und als Marketingmitteilung rein zu Informationszwecken erstellt worden. Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts durch nicht vorgesehene Adressaten ist unzulässig. Dieses Dokument wurde mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

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