MiFID II
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Die mit 3. Jänner 2018 in Kraft tretende MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) Richtlinie erweitert die Anforderungen aus der ursprünglichen MiFID Richtlinie vor allem in den Bereichen Anlegerschutz und Transparenz. In Österreich ist diese Richtlinie vor allem im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 umgesetzt.
Beratung auf höchstem Standard!
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Die SPARDA-BANK bietet Ihnen weiterhin die bestmögliche Beratung und Transparenz bei Ihren Anlagegeschäften. Mit MiFID II werden unsere hohen Beratungsstandards bestätigt. Was MiFID II für Sie persönlich bedeutet, erläutert Ihnen gerne Ihr Kundenberater in Ihrer SPARDA-BANK!
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Top 5 Report 2022
Hier finden Sie den MiFID II Top 5 Report 2022 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.
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Top 5 Report 2022 - Schlussfolgerungen und Erläuterungen
Hier finden Sie Schlussfolgerungen und Erläuterungen zum MiFID II Top 5 Report 2022 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.
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Top 5 Report 2021
Hier finden Sie den MiFID II Top 5 Report 2021 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG
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Top 5 Report 2021 - Schlussfolgerungen und Erläuterungen
Hier finden Sie Schlussfolgerungen und Erläuterungen zum MiFID II Top 5 Report 2021 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.
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Informationen gemäß WAG 2018
Laden Sie hier die Informationen gemäß WAG 2018 als PDF herunter
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Best Ex Policy
Laden Sie hier die Grundsätze der Auftragsausführung als PDF herunter. (Stand Mai 2023)
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