MiFID II

  • Die ab 3. Jänner 2018 anzuwendende MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) Richtlinie erweitert die Anforderungen aus der ursprünglichen MiFID Richtlinie vor allem in den Bereichen Anlegerschutz und Transparenz. In Österreich ist diese Richtlinie vor allem im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 umgesetzt.

  • Was sind die Ziele von MiFID II?

    • Um transparentere, sicherere und effizientere europäische Finanzmärkte zu schaffen, wird in MiFID II folgendes umgesetzt:

      • Verbesserter Anlegerschutz
      • Erhöhte Kostentransparenz
      • Widerstandsfähigere Marktstrukturen
      • Erhöhte Dokumentationspflichten
      • Verbesserung bei Qualität der Auftragsausführung („Best Execution“)
      • Vermeidung von Interessenskonflikten, vor allem in Hinblick auf monetäre Zuwendungen

  • Warum profitieren Kunden von MiFID II?

      • Anlegerschutz - Maßgeschneiderte Veranlagungsvorschläge, die durch eine noch umfassendere Prüfung Ihren Anlagezielen, Erfahrungen und Kenntnissen optimal entsprechen. Hier greifen wir vor allem auf die Expertise unseres starken Partners Union Investment (rd. 300 Mrd. verwaltetes Kundenvermögen weltweit, zweitgrößte Fondsgesellschaft in Deutschland) zurück.

      • Erhöhte Transparenz - Beratungsprotokoll: Eine umfassende Aufzeichnung des Beratungsgesprächs inklusive Offenlegung aller anfallenden Kosten bildet die Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung.
        Telefonische Beratung: Das Gespräch wird aufgezeichnet und für fünf Jahre archiviert. 

      • Beraterkompetenz - Unsere bewährten Ausbildungsstandards entsprechen schon jetzt den dann vorgeschriebenen Standards und gewährleisten eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung in allen Fragen der Geldanlage.

      • Stabilität - Ihre Aufträge werden zum bestmöglichen Preis (Best Execution) unter Berücksichtigung einer sicheren Abwicklung durchgeführt.

  • Für wen gilt MiFID II?

    • Die Bestimmungen gelten für:

      • Kreditinstitute und Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten (z.B. Derivate und Geldmarktinstrumente) erbringen
      • Börsen und sonstigen Handelsstrukturen
      • Kunden, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten (z.B. Derivate) in Anspruch nehmen

  • Wie klassifiziert MiFID II die Kunden?

    • MiFID II unterscheidet zwischen:

      • Privatkunden: Privatkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler, etc.
      • Professionelle Kunden: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen sowie große Unternehmen
      • Geeignete Gegenparteien: z.B. Handelspartner von Banken
      Je nach Kundensegment kommen unterschiedliche Standards bei der Informationsbereitstellung und hinsichtlich des Beratungsumfangs zur Anwendung.

  • Was ändert sich durch MiFID II für den Kunden?

      • Wertpapieraufträge: Aufträge des Kunden an die SPARDA-BANK können nur schriftlich oder – bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen – auch per Telefon oder hausbanking (Internetbanking) erteilt werden. Sämtliche mit der SPARDA-BANK geführte telefonische oder elektronische Kommunikation, die Wertpapierdienstleistungen betrifft, wird aufgezeichnet und 5 Jahre aufbewahrt. Auf Anfrage wird dem Kunden eine Kopie dieser Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt.

      • In der SPARDA-BANK wird im Wertpapiergeschäft ausschließlich abhängige Beratung erbracht. Im Beratungsgeschäft umfasst der angebotene Produktkatalog hausinterne Finanzinstrumente (z.B. eigene Anleihenemissionen) sowie Investmentfonds und Zertifikate von Kooperationspartnern wie Union Investment und einigen ausgewählten Zertifikateanbietern. 

      • Hinsichtlich Produktbeurteilung wird vonseiten der SPARDA-BANK eine einmalige, anlassbezogene Eignungsprüfung zum Zeitpunkt der Beratung durchgeführt. Eine regelmäßige Beurteilung der Eignung wird hingegen nicht angeboten.

      • Erwirbt der Kunde Finanzinstrumente im beratungsfreien Geschäft, findet keine Zielmarktprüfung statt. Der gesetzlich vorgesehene Angemessenheitstest (die Prüfung, ob die für das jeweilige Finanzinstrument notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen) wird jedenfalls durchgeführt.

      • Die SPARDA-BANK bietet für Privatkunden und professionelle Kunden keinen Abschluss von
        Derivaten an.

  • Was bedeutet „Best Execution“?

    • In den „Grundsätzen der Auftragsausführung“ definiert die SPARDA-BANK Standards zu An- und Verkäufen von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten. Damit ist sichergestellt, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen im Durchschnitt das bestmögliche Ergebnis – Best Execution – erzielt wird. Berücksichtigung finden folgende Aspekte: Kurs, Kosten, Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit. Diese Kriterien werden periodisch (zumindest einmal jährlich) überprüft. Abweichende Kundenweisungen sind möglich, bei diesen Aufträgen findet die Best Execution keine Anwendung.

  • Was erfolgt im Falle von Interessenkonflikten?

    • Kommt es bei Bankgeschäften zu Konflikten zwischen den Interessen des Kunden, der SPARDA-BANK, ihrer Mitarbeiter oder anderen Kunden, so gilt es diese zu erkennen bzw. zu behandeln und zu vermeiden. Für den Fall, dass sie nicht vermieden werden können, sind diese Interessenkonflikte offen zulegen. Für den Umgang mit Interessenkonflikten wurden angemessene Leitlinien erstellt und Verfahren zur Erkennung, Behandlung und Vermeidung implementiert. Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen diese gerne aushändigen. Hier ist insbesondere die Gewährung und Annahme von Vorteilen durch die SPARDA-BANK zu beachten. Gemeint sind Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von und an Dritte.

Alle öffnen Alle schließen Seitenanfang

Beratung auf höchstem Standard!

  • Die SPARDA-BANK bietet Ihnen weiterhin die bestmögliche Beratung und Transparenz bei Ihren Anlagegeschäften. Mit MiFID II werden unsere hohen Beratungsstandards bestätigt. Was MiFID II für Sie persönlich bedeutet, erläutert Ihnen gerne Ihr Kundenberater in Ihrer SPARDA-BANK!

  • Top 5 Report 2023

    Hier finden Sie den MiFID II Top 5 Report 2023 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG

    Report 2023 herunterladen

  • Top 5 Report 2023 - Schlussfolgerungen und Erläuterungen

    Hier finden Sie Schlussfolgerungen und Erläuterungen zum MiFID II Top 5 Report 2023 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.

    Schlussfolgerungen 2023 herunterladen

  • Top 5 Report 2022

    Hier finden Sie den MiFID II Top 5 Report 2022 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.

    Report 2022 herunterladen

  • Top 5 Report 2022 - Schlussfolgerungen und Erläuterungen

    Hier finden Sie Schlussfolgerungen und Erläuterungen zum MiFID II Top 5 Report 2022 der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG.

    Schlussfolgerungen 2022 herunterladen

  • Best Ex Policy

    Laden Sie hier die Grundsätze der Auftragsausführung als PDF herunter. (Stand Juni 2024)

    Grundsätze herunterladen

  •     SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG