SEPA - Single Euro Payments Area

  • Für Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes ist als einziger eindeutiger Kontoidentifikator die IBAN (Internationale Bankkontonummer) anzugeben. Dadurch ist der Zahlungsverkehr im SEPA-Verbund einfacher geworden. Bereits seit Februar 2016 sind auch Zahlungen in das EU-Ausland ohne explizite Banknennung möglich. Die Anführung des BIC (Business Identifier Code - auch unter dem Begriff SWIFT-Code bekannt) ist somit nicht mehr erforderlich. SEPA ist ein EU-weites Projekt, das den Zahlungsverkehr in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz und San Marino regelt. Obwohl die drei zuletzt genannten Staaten nicht der Verordnung unterliegen, haben sich die österreichischen Banken zur Aufnahme in den Geltungsbereich geeinigt.

    Vereinfachung im Internet-Banking seit Februar 2016

    Sobald mittels SPARDA-BANK Internet-Banking eine IBAN beginnend mit dem Länderkennzeichen eines SEPA-Landes (AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DK, DE, EE, ES, FI, FR, GB, GI, GR, IE, IS, IT, HR, HU, LV, LI, LT, LU, MC, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK, SM) eingegeben wird, ist die Erfassung eines BIC-Code nicht mehr notwendig.

  • IBAN und BIC

    • SEPA erfordert die international einheitliche Darstellung von Bankverbindungsdaten. Auch in Österreich sind Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC abgelöst worden. Eine österreichische IBAN besteht immer aus 20 Stellen: Länderkennzeichen AT, Prüfziffer, Bankleitzahl, Kontonummer

      Bitte versuchen Sie nicht, die IBAN des Zahlungsempfängers zu errechnen. Wenn keine eindeutigen Angaben zur IBAN auf Unterlagen, z.B. Rechnungen, ersichtlich sind, fragen Sie bitte den Zahlungsempfänger nach seiner IBAN.

      Ihre IBAN und der BIC sind auf Ihrem Kontoauszug, im Internet-Banking und auf der Bankomatkarte ersichtlich.

    • Beispiel für eine österreichische IBAN

    • Bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des SEPA-Zahlungsraums ist nur noch die IBAN anzugeben. Die IBAN kann je nach nationaler Spezifikation unterschiedlich lang sein (maximal 34-stellig).

    • Beispiel für eine deutsche IBAN und BIC

  • SEPA-Überweisung

    • Bei einer elektronisch angelieferten SEPA-Überweisung wird der Überweisungsbetrag unter Berücksichtigung der Anlieferungszeiten ("cut-off") bereits am nächsten Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben.

      Merkmale der SEPA-Überweisung

      • Überweisung auf Konten in teilnehmenden SEPA-Ländern
      • Überweisungsbetrag in Euro
      • Bankverbindung Auftraggeber und Empfänger in Form von IBAN, bei grenzüberschreitender Zahlung zusätzlich BIC
      • Auftraggeber und Empfänger tragen jeweils nur die Spesen der eigenen Bank
      • garantierte Durchführungsfrist bis zur Gutschrift beim Empfänger-Kreditinstitut bei elektronischer Anlieferung maximal 1 Bankarbeitstag, in Papierform maximal 2 Bankarbeitstage

    • Was ist bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen zu beachten?

      Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist nur mer der IBAN verpflichtend anzugeben. Weiters ist nur die Spesenoption "Spesenteilung" zulässig.

      Wie kann eine SEPA-Überweisung beauftragt werden?

      • elektronisch im Internet-Banking
      • in Papierform mittels SEPA-Zahlungsanweisung

  • SEPA-Zahlungsanweisung

    • Dieser österreichische Beleg für Überweisungen ersetzt die früher verwendenten Varianten: Zahlschein, Überweisung, Erlagschein und EU-Standard-Überweisung.

    • Tipp: Überweisungen können einfach und rund um die Uhr im Internet-Banking erledigt werden. Oder Sie nutzen für regelmäßige Zahlungen (Miete, Strom, Telefon, Beiträge, usw.) die kostenlose Einzugsermächtigung der SPARDA-BANK.

  • SEPA-Lastschrift

    • Mit SEPA-Lastschriften können Unternehmer Euro-Beträge grenzüberschreitend von Konten ihrer Kunden einziehen. Die Abwicklung ist ähnlich dem österreichischen Einzugsverfahren. Jedoch muss der Zahlungsempfänger (Creditor) vom Zahlungspflichtigen (Debitor) einen Auftrag (Mandat) einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz vergeben. Das Mandat ist die schriftliche Autorisierungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem Zahlungsempfänger.

      Merkmale der SEPA-Lastschrift

      • Bankverbindung von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen in Form von IBAN und BIC.
      • Als Konsument müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein Mandat unterschreiben, damit dieser Forderungen von Ihrem Konto einziehen darf.
      • Bei strittigen Einzügen können Sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab Einzugsdatum ohne Angabe von Gründen Einspruch einlegen.
      • Bei nicht autorisierten Einzügen, z.B. wenn kein von Ihnen unterschriebenes Mandat vorhanden ist, gilt eine Frist von 13 Monaten.
      • Unternehmen können mit Ihnen einen Fälligkeitstermin vereinbaren, so ist Ihnen der Tag der Kontobelastung bekannt und Sie können für die entsprechende Kontodeckung sorgen.

    • Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Mit dem Internet-Banking der SPARDA-BANK haben Sie rund um die Uhr einen Blick auf Ihre Konten, bei Bedarf auf die Umsätze der letzten 13 Monate.

  • Kontakt

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