Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen

  • Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der SPARDA-BANK noch am selben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der SPARDA-BANK an einem Geschäftstag bis zum aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser erst am nächsten Geschäftstag eingegangen.

  • Weg der Auftragserteilung Spätester Eingangszeitpunkt
    beleghafte Autragserteilung
    Überweisung im SEPA-Raum
    15:00 Uhr
    elektronische* Auftragserteilung
    Überweisung im SEPA-Raum
    17:00 Uhr
    Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
    beleghafte und elektronische* Auftragserteilung mit Konvertierung in fremde Währung
    10:00 Uhr
    Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
    beleghafte und elektronische* Auftragserteilung, keine Konvertierung erforderlich
    10:00 Uhr
      * Zu beachten ist, dass bei Offline-Systemen längere Übertragungszeiten notwendig sein können. Nähere Details dazu sind beim Kundenberater erhältlich.  Geschäftstage der SPARDA-BANK sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. Dezember.    

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  • Diese Angaben richten sich an Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz im Zusammenhang mit den von der SPARDA-BANK angebotenen Zahlungsdienstleistungen. SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG