Steuervorschriften für Wertpapierpositionen:
Alle zahlbaren Kapital- und Zinserträge unterliegen bei einer auszahlenden Stelle im Inland bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragssteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 27,5 %. Mit Abzug dieser KESt ist damit bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen die Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Kursgewinne aus der Veräußerung unterliegen der 27,5 %-igen KESt – Verluste sind ausgleichsfähig. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den österreichischen Zinserträgen 27,5 % KESt einbehalten (BeSt-KESt).
Ab 01. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.
Steuervorschriften für Einlagen:
Alle Zinserträge unterliegen bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragssteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 25 %. Mit Abzug dieser KESt ist damit bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen die Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den Zinserträgen 25 % KESt einbehalten (BeSt-KESt).
Seit 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit, sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.
Einlagensicherung bei dieser Girokontoaktion:
Nur der auf dem Girokonto und dem Festgeld-Kapitalsparkonto veranlagte Betrag ist von der österreichischen Einlagensicherung umfasst.
Interessenkonflikte:
Die Konditionen des Girokontos sind in dieser Kombination attraktiver. Die SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG erhält von der Union Investment Bonuszahlungen für den Vertrieb ihrer Investmentfonds. Interessenkonflikte können insbesondere aus dem Interesse der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG am Absatz eigener, emittierter Finanzinstrumente entstehen.
Rechtlicher Hinweis:
Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Angebots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Dieses Dokument wurde mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die Verkaufsunterlagen zu den Investmentfonds (Verkaufsprospekte, Anlagebedingungen, aktuelle Jahres- und Halbjahresberichte und Basisinformationsblätter) finden Sie in deutscher Sprache auf www.union-investment.at bzw. stehen auf Anfrage in allen Filialen der SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG zur Verfügung.