Unterstützung der Regierung

  • Die Bundesregierung hat von der Coronavirus-Krise betroffenen Unternehmen Garantien für Überbrückungskredite für KMUs und EPUs zugesagt. Die Garantien können ab sofort bei den Förderstellen beantragt werden. Da nicht automatisch „first come, first serve“ gilt, empfehlen wir eine sorgfältige und vollständige Antragstellung. Für alle Unterstützungsmöglichkeiten gilt es, eine zeitnahe interne Bankabstimmung herbeizuführen. Unsere Kommerzkundenberater ermitteln den ungefähren Liquiditätsbedarf unter Ausschöpfung der nachfolgenden Maßnahmen (Steuerstundungen, Kurzarbeit, Hilfsfonds etc.) und werden dabei hausintern durch unsere Förderspezialisten der Volksbank Wien unterstützt. Treten Sie vor Antragstellung mit Ihrem SPARDA Berater in Kontakt!

  • Überbrückungsfinanzierung

    • Gefördert werden gewerbliche und industrielle KMU und EPU (keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen "Coronavirus-Krise" über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

      • Haftung bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU/EPU
      • Garantielaufzeit max. 5 Jahre
      aws Garantie - spezielle Konditionen/Bedingungen

  • Förderungen für den Tourismus

    • Das Maßnahmenpaket für den Tourismus besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen durch die Hausbank mit Haftungen der Tourismusbank (ÖHT) und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Die ÖHT bietet den antragstellenden Betrieben eine Bundeshaftung in der Höhe von 80% zur Besicherung von Überbrückungskrediten. Die Antragstellung erfolgt nach Abstimmung mit der SPARDA-BANK. Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus

  • Unterstützung Exportwirtschaft

    • Aufgrund der aktuell herausfordernden Situation für unsere Exporteure hat das BMF gemeinsam mit der OeKB ein Programm zur Unterstützung der Exportwirtschaft zur Minderung der Auswirkungen von Covid-19 insbesondere zur Sicherstellung der Liquidität der Exportunternehmen Leitlinien entwickelt: Zielgruppe sind heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU). Ab sofort können Exportunternehmen einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB im Wege der Hausbank beantragen. OeKB

  • Landespezifische Maßnahmenpakete

    Niederösterreich

    • Für kleine und mittlere Unternehmen in Niederösterreich, welche von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen sind, stellt das Land Niederösterreich zur raschen Unterstützung ein Maßnahmenpaket mit einem Haftungsrahmen von EUR 20 Mio. zur Verfügung. Unternehmer mit Betriebsstätten in NÖ können im Wege der Hausbank einen bankeigenen Kredit bis max. EUR 500.000,-- mit max. 5 jähriger Laufzeit und einer 80%iger Bürgschaft beantragen, wobei die Kosten der Bürgschaft vom Land Niederösterreich übernommen werden. Unterstützungspaket für NÖ Unternehmen

    Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft für Wiener Standorte

    • Auch die Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft bietet für Unternehmer mit Wiener Standorten Überbrückungsaktionen zur  Liquiditätsstärkung im Zusammenhang mit Coronavirus-Krise an. Corona Überbrückung

    Oberösterreich

    • Die Kreditgarantiegesellschaft für Übernahme von Bürgschaften KMU's mit oberösterreichischem Standort. KGG-UBG

  • Agrarwirtschaft

    • Unterstützung der Landwirtschaft nur bei Vorliegen von Quarantäne – nähere Infos dazu über regionale Bezirksbauernkammer bzw. Landwirtschaftskammer.

  • Wirtschaftskammer

    • Die Wirtschaftskammer bietet ein Info-Service zu Covid-19 für alle betroffenen Firmen an. Wirtschaftskammer

  • Härtefonds

    • Unternehmer können über die WKO einen persönlichen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.In der ersten Phase werden mehr als eine halbe Million Betroffene aus folgenden Gruppen Ansprüche stellen können:

      • Ein-Personen-Unternehmer
      • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
      • Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
      • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
      • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
      Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden durch die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen. Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

       Phase I

      • Soforthilfe in Höhe von 500 bzw. 1.000 Euro
      • abhängig vom bisherigen Netto-Monatsverdienst
      • war der bisherige Verdienst mehr als 500 Euro, werden automatisch 1.000 Euro Förderung ausgeschüttet

      Phase II

      • Bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate
      • abhängig von der Einkommenseinbuße

      Härtefonds über die WKO

  • Steuerliche Erleichterungen bei Finanzamt- und Sozialversicherungsabgaben

    • Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, können leicht und unbürokratisch steuerliche Erleichterungen beantragt werden.
      Die steuerlichen Erleichterungen umfassen:

      • Herabsetzung der Vorauszahlungen
      • Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
      • Zahlungserleichterungen (Abgaben Stundungen, Ratenzahlungen)
      • Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
      Bundesministerium für Finanzen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen

  • AMS - Kurzarbeit

    • Zusätzlich gibt es im Rahmen der Kurzarbeit beim AMS die Option, die Mitarbeiter über Kurzarbeit anzumelden.

      • Die Beschäftigung soll bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden.
      • Ein zeitlich begrenzter Engpass soll überbrückt werden – etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln.
      • Diese Phase kann genutzt werden, um die betroffenen Arbeitskräfte aus- und weiterzubilden.
      AMS

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