Urlaubszeit - Reisezeit

Urlaub
Endlich Urlaub! Da auch in der "schönsten Zeit des Jahres" Risiken auftreten können, sollten Sie bei der Planung Ihrer Reise an einen ausreichenden Versicherungsschutz für sich bzw. Ihre Familie denken.

Beispiel: Frau A. bucht einen Türkeiurlaub und schließt einen Reiseschutz ab


Aufgrund einer akuten Lungenentzündung wird sie sieben Tage im Krankenhaus behandelt, ehe ein Rücktransport möglich ist. Um eine sichere Heimreise zu gewährleisten, wird sie in Begleitung eines Arztes und Sanitäters nach Österreich zurückgeholt. 

Kosten Krankenhaus: 13.265 Euro  Schadenhöhe gesamt: 25.208 Euro
Kosten Heimtransport: 10.447 Euro  Rückerstattung Sozialversicherung: 1.290 Euro
Kosten Reiseabbruch: 1.496 Euro  Versicherungsprämie: 29 Euro

Reisekrankenversicherung

Beim Aufenthalt in einem EU-Land haben Sie im Falle einer Krankheit Anspruch auf die unverzüglich notwendigen Sachleistungen. Nehmen Sie auf Ihrer Reise Ihre E-Card mit. Mit anderen Reiseländern (z.B. Kroatien, Türkei) bestehen besondere Sozialversicherungsabkommen. Entsprechende Formblätter (Auslandskrankenschein) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Übernommen wird maximal der Teil der Arzt- und Behandlungskosten, der im Inland für eine Behandlung aufzuwenden gewesen wäre (Vorlage der Honorarnote). In allen anderen Staaten sind die Kosten der Behandlung selbst zu bezahlen. Aufgrund der hohen Kosten kann daher eine Behandlung sehr teuer kommen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt jenen Betrag, der durch Ihre gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist.

Reisestornoversicherung

Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können, verlangen die Veranstalter grundsätzlich Stornogebühren. Die Stornoversicherung übernimmt unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Krankheit, Unfall, Tod) die anfallenden Kosten. Die Tabelle zeigt die Stornosätze nach den derzeit geltenden Allgemeinen Reisebedingungen.

bis 30 Tage vor Antritt der Reise  10 % des Gesamtpreises
ab 29. bis 20. Tag  25 % des Gesamtpreises
ab 19. bis 10. Tag  50 % des Gesamtpreises
ab 9. bis 4. Tag  65 % des Gesamtpreises
ab dem 3. Tag  85 % des Gesamtpreises

Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall auf der Reise. Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität, für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung beinhaltet grundsätzlich Ihr gesamtes Reisegepäck bzw. alles, was Sie am Körper und in der Kleidung tragen, sowie die auf der Reise zum persönlichen Gebrauch gekauften Sachen.

Ihre optimale Reiseversicherung

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr/e KundenberaterIn in der Sparda-Bank jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.

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