Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen

Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der Sparda-Bank noch am selben Tag eingegangen, wenn dieser an einem Geschäftstag bis zu folgenden Zeitpunkten einlangt. Danach gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Geschäftstag eingegangen.

beleghafte Auftragserteilung, Scanbox
Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz
12.00 Uhr
elektronische Auftragserteilung
Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz
14.30 Uhr
sonstiger Auslandszahlungsverkehr
beleghafte und elektronische Auftragserteilung mit Konvertierung in fremde Währung
12.00 Uhr (beleghaft)
14.30 Uhr (elektronisch)
sonstiger Auslandszahlungsverkehr
beleghafte und elektronische Auftragserteilung, keine Konvertierung erforderlich
12.00 Uhr (beleghaft)
14.30 Uhr (elektronisch)

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Diese Angaben richten sich an Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz im Zusammenhang mit den von der Sparda-Bank angebotenen Zahlungsdienstleistungen.

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Das Call-Center der Sparda-Bank.