Zahlungsdienstegesetz

Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) trat mit 1.11.2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern (Kunden) und Zahlungsdienstleistern (z.B. Kreditinstituten). Das ZaDiG setzt die EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt um. Ziel der EU-Richtlinie ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr zu schaffen. Das ZaDiG bringt wichtige Verbesserungen für Bankkunden, insbesondere im Zahlungsverkehr und bei Zahlungskonten, wobei die Interessen der Privatkunden besonders berücksichtigt wurden.

Neue Regelung der Verfügbarkeit und Wertstellung bei Zahlungen in Euro

Sobald ein Betrag beim Kreditinstitut des Empfängers eingegangen ist, hat das Kreditinstitut den Betrag dem Kunden unverzüglich gutzuschreiben, verfügbar zu machen und wertzustellen.

Kürzere Überweisungsdauer

Bei Überweisungen innerhalb der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) in Euro gilt künftig eine einheitliche Überweisungsdauer von maximal einem Bankarbeitstag. Bis zum 31.12.2011 darf diese Frist jedoch noch maximal drei Bankarbeitstage betragen. Bei Kundenaufträgen in Papierform verlängert sich die jeweilige Überweisungsdauer um einen Bankarbeitstag.

Verlängerte Einspruchsfristen bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften

Beim Einzugsermächtigungsverfahren wurde die Widerspruchsfrist von 42 auf 56 Kalendertage erweitert. Beim Lastschriftverfahren kann der Privatkunde ebenfalls innerhalb von 56 Kalendertagen Einspruch gegen die Abbuchung erheben, wenn er nicht mindestens 4 Wochen vor der Lastschrift vom Zahlungsempfänger vorinformiert wurde (z.B. mit Rechnung).

Einspruchsmöglichkeit bei nicht beauftragten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen

Bis maximal 13 Monate nach dem Tag der Belastung kann der Privatkunde bei nicht beauftragter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorganges eine Richtigstellung verlangen.

Informationen und Unterlagen

Der Privatkunde erhält vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit jederzeit auf Verlangen umfassende Informationen insbesondere über die Nutzung der vom Kreditinstitut angebotenen Zahlungsdienste wie z.B. Internet-Banking, Annahmezeiten bei Überweisungen usw.


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